ABTEILUNG | MÄNNER
Abteilung entscheidet über Einspruch von Bundesligisten

Die Abteilungsleitung Turnen Männer hat am Sonntag über einen Einspruch des TV Schwäbisch Gmünd-Wetzgau gegen die Wertung der Partie KTV Straubenhardt gegen TV Schwäbisch Gmünd-Wetzgau vom fünften Wettkampftag am 12. November entschieden. Der derzeitige Tabellenführer der ersten Bundesliga hatte im Wesentlichen unangekündigte Coronatests als unsportlich moniert, in deren Folge zwei Turner des TVW nach einem positiven Ergebnis nicht zum Wettkampf zugelassen worden waren, und hat daraufhin eine 12:0-Wertung für den TVW gefordert. Straubenhardt hatte seinerseits das Verhalten der Wetzgauer rund um die Partie als unsportlich eingestuft und eine 12:0-Wertung für die KTV beantragt.

«Nach Anhörung aller Beteiligten beschloss die Abteilungsleitung mehrheitlich, unter Enthaltung des Ligavertreters, aufgrund beiderseitigen unsportlichen Verhaltens der KTV Straubenhardt 2 Minuspunkte anzurechnen und diese nicht dem TV Wetzgau zuzusprechen», teilte Erstligavertreter Eric Schön am Montagmittag mit. Gegen diesen Entscheid kann binnen zehn Tagen Einspruch eingelegt werden. Als letzte Instanz entscheidet dann das Präsidium der Deutschen Turnliga den Sachverhalt.

21. November 2022
Nils B. Bohl | yds

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