PRÄSIDIUM
Straubenhardt legt Einspruch gegen Punktabzug ein

Die KTV Straubenhardt hat Dienstagabend Einspruch gegen den Punktabzug aus der Partie gegen den TV Schwäbisch Gmünd-Wetzgau vom fünften Wettkampftag am 12. November (38:31) eingelegt. Als letzte Instanz entscheidet nun das Präsidium der deutschen Turnliga die Konsequenzen aus dem Sachverhalt. 

Wegen nicht mit ordnungsgemäßer Vorlauffrist angemeldeter Corona-Tests, hatten die Gäste aus Wetzgau zuvor einen Widerspruch gegen die Wertung der Partie geltend gemacht. Bei diesen Tests waren die TVW-Turner Andreas Toba und Glenn Trebing positiv getestet worden und konnten in der Folge beim Wettkampf nicht antreten. Der TVW hatte den Wettkampf knapp verloren. Wetzgau hatte nach der Partie wegen Unsportlichkeit eine Wertung von 12:0-Gerätpunkten für den Club gefordert.

Straubenhardt hatte daraufhin seinerseits Widerspruch aus den gleichen Gründen mit dem Ziel eingelegt, eine 12:0-Wertung für die KTV zu erreichen. Die Abteilungsleitung Turnen Männer hatte nach Würdigung der Sachlage am Sonntag daraufhin mehrheitlich beschlossen, «aufgrund des beiderseitigen unsportlichen Verhaltens der KTV Straubenhardt zwei Minuspunkte anzurechnen, diese aber nicht dem TV Wetzgau zuzusprechen». Der Punktabzug führte im Endergebnis nach dem siebten Wettkampftag nun dazu, dass der siebenfache Meister KTV Straubenhardt nicht am DTL-Finale am 3. Dezember teilnehmen könnte.

Das Präsidium der Deutschen Turnliga forderte daraufhin eine erneute Stellungnahme des TV Schwäbisch Gmünd-Wetzgau an, um den Fall mit Blick auf eventuell neue, bislang nicht bekannte Aspekte des Sachverhalts prüfen und mit und auf das nahende Finale zeitnah endgültig entscheiden zu können. Die Stellungnahme aus Wetzgau ging am Mittwoch bei der Deutschen Turnliga ein. Das Präsidium beraumte daraufhin auf den heutigen Mittwoch (20:00 Uhr) eine außerordentliche Sitzung an.

Folgende vier Entscheidungsvarianten sind möglich, bindend für die Entscheidungsfindung des Präsidiums sind diese allerdings nicht.

Variante eins:

Der Urteilsspruch der Abteilungsleitung Männer wird durch das Präsidium bestätigt. In diesem Fall stehen der SC Cottbus und Meister TuS Vinnhorst im großen Finale um den Titel. Der TV Schwäbisch Gmünd-Wetzgau kämpft gegen die TG Saar um Platz drei.

Variante zwei:

Bekäme die KTV Straubenhardt die aberkannten Punkte zurück, bestünde Punkt- und Gerätpunktgleichheit mit dem Meister TuS Vinnhorst. Aufgrund des verlorenen direkten Vergleichs bliebe den Schwarzwäldern der Weg ins große Finale um den Titel aber dennoch verwehrt. Allerdings würde die KTV dann ins kleine Finale um Platz drei gegen den TV Schwäbisch Gmünd-Wetzgau einziehen. Die derzeit viertplatzierte TG Saar würde auf Rang fünf rutschen und daher als Finalteilnehmer ausscheiden.

Variante drei:

Bei einer Wertung von 12:0 Gerätpunkten für die Gastgeber, wie von der KTV Straubenhardt gefordert, stünde der Verein mit einer Gerätpunktdifferenz von +36 an der Tabellenspitze der Abschlusstabelle und somit automatisch auch im großen Finale von Ulm. Dort träfe die KTV auf den punktgleichen Rekordmeister SC Cottbus (+34). Meister TuS Vinnhorst (+28) bliebe als nunmehr Dritter dagegen nur das kleine Finale gegen den TV Wetzgau (+22). Die TG Saar wäre auch in diesem Fall als Finalteilnehmer raus.

Variante vier:

Bei einer Wertung von 12:0 Gerätpunkten und zwei Punkten für die TV Schwäbisch Gmünd-Wetzgau, wie von den Wetzgauern gefordert, wären die Schwaben alleiniger Tabellenführer mit zwölf Punkten und einer Gerätpunktdifferenz von +34.  Der SC Cottbus (+34) stünde dann als zweiter Teilnehmer im Kampf um den Titel im großen Finale. Meister TuS Vinnhorst (+28) würde gegen die TG Saar (-14) um Rang drei kämpfen. Mit acht Punkten auf der Haben-Seite würde die KTV Straubenhardt als Fünfter der Abschlusstabelle die Finalteilnahme verpassen.

30. November 2022
Nils B. Bohl | yds

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