ABTEILUNGSLEITUNG |RSG
Qualifikation zur 3. Bundesliga ausgeschrieben

Die Abteilungsleitung RSG der Deutschen Turnliga hat die Ausschreibung für den Qualifikationswettkampf 2025 zur 3. Bundesliga in der Rhythmischen Sportgymnastik veröffentlicht. Ausgetragen wird der Wettkampf am 29. November 2025, der genaue Zeitplan und der Ausrichter werden noch bekanntgegeben. Der Kür-Vierkampf nach den Wertungsbestimmungen der FIG (Code de Pointage) gilt für alle Gymnastinnen der Meisterklasse, unabhängig ob A- oder B-Level. Pro Mannschaft können bis zu 15 Gymnastinnen gemeldet werden, von denen mindestens vier am Wettkampftag starten müssen. Die Mannschaftswertung setzt sich aus 12 Übungen zusammen, je drei pro Handgerät (Reifen, Ball, Keulen, Band). Eine Athletin darf maximal drei Übungen absolvieren. Startberechtigt sind Gymnastinnen ab Jahrgang 2013.

Die Meldung erfolgt bis spätestens 5. September 2025 digital an die DTL-Geschäftsstelle, inklusive wichtiger Athletinnen-Daten wie Name, Geburtsdatum, Bild, Local Status und DTB-ID. Jede Mannschaft muss zudem drei Kampfrichter mit mindestens B-Lizenz stellen. Die Wettkampfgebühr beträgt 200 Euro, für die Fünftplatzierten der 3. Bundesliga 2025 entfällt diese.

Musiken der Übungen sind bis zum 11. November 2025 über das Portal www.rsg.kobabe.de hochzuladen. Die beiden Fünftplatzierten der 3. Bundesliga 2025 können am Qualifikationswettkampf teilnehmen und müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Neue Mannschaften sind zur Anmeldung eingeladen.

Mit der Meldung verpflichten sich die Teams, bei erfolgreicher Qualifikation 2026 ein gebührenpflichtiges DTL-Mitglied zu werden und den Startplatz anzunehmen. Die Satzung und Ordnungen der DTL werden anerkannt.

04. Juni 2025
von Nils B. Bohl

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